Allgemeine Informationen zu unseren Seminaren

Unsere Seminare zeichnen sich dadurch aus, dass sowohl Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch Mitarbeitende aus den Verwaltungen und Richterinnen und Richter teilnehmen. Unser Ziel ist es, die Gelegenheit zu einem Austausch zwischen den verschiedenen Seiten der Rechtsanwendenden zu bieten. So kann das Verständnis nicht nur für die rechtlichen Fragen, sondern auch für die Sichtweise und Vorgehensweise der verschiedenen Beteiligten in rechtlichen Vorgängen gestärkt werden. Dabei können wir nicht sämtliche Themen des Öffentlichen Rechts abbilden, sondern konzentrieren uns auf die nebenstehend genannten Seminarthemen.

Unsere Referentinnen und Referenten

All unsere Referierenden stammen aus der Praxis, sei es als Richterin und Richter oder als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt. Sie alle sind Expertinnen und Experten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet.

Buchungsprozess für unsere SEminare

Melden Sie sich für unsere Seminare ganz einfach über unseren Seminarkalender an. Klicken Sie dafür in der Übersicht auf die Details. Dabei können Sie für sich persönlich oder auch für andere buchen. Wenn Sie für sich persönlich buchen, haben Sie auch die Möglichkeit, ein persönliches Konto für weitere künftige Buchungen anzulegen. Nach Eingang Ihrer Seminaranmeldung prüfen wir diese und senden Ihnen eine Anmeldebestätigung. Erst mit dieser Anmeldebestätigung wird Ihre Buchung verbindlich. Gern können Sie vorab unverbindlich einen Platz reservieren. Dies sichert Ihnen bis zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Seminarplatz. 14 Tage vor der Veranstaltung wird die Reservierung automatisch aufgehoben und der Platz anderweitig vergeben. Bis 14 Tage vor der Veranstaltung können Sie auch noch kostenlos stornieren. Danach sind Stornogebühren zu zahlen (bis 5 Tage vorher 50% und dann 100%). Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.

Zertifikate

Nach der Veranstaltung erhalten Sie ein personenbezogenes Teilnahmezertifikat.
Für Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Urkunde in der Regel im Rahmen des §15 FAO für den Nachweis der jährlichen Pflichtfortbildung geeignet. Die endgültige Entscheidung obliegt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Den Umfang der Fortbildungsstunden entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarbeschreibung.