| Website "prozessbarometer.de" |
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| Montag, den 06. September 2010 |
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Die BÖR hat am 6. September 2010 die neue Homepage www.prozessbarometer.de freigeschaltet. Dort haben alle Bürger, Unternehmen und Anwälte die Möglichkeit, gerichtliche Verahren aus dem Bereich des öffentlichen Rechts zu melden, die in angemessener Zeit nicht fortgesetzt oder nicht entschieden worden sind. In Eilverfahren wird dies vermutet, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Rechtshängigkeit noch keine Entscheidung des angerufenen Gerichts ergangen ist. |








