Bundesvereinigung Öffentliches Recht BOER e.V.
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Die Bundesvereinigung Öffentliches Recht - BOER e.V.

Arbeitsgemeinschaft im Staats-, Verwaltungs- und Europarecht
Centro Europeo de Estudios de Derecho Público (CED)

Centre d´étude de droit public, administratif et européen (CED)

centro europeo di studi di diritto pubblico (CED)

Vereniging voor juristen en specialisten

Amme Hukuku, İdare Hukuku ve Avrupa Birliği Hukuku üzerine işbirliği kuruluşu


Bundesvereinigung Öffentliches Recht BOERDie Bundesvereinigung Öffentliches Recht BOER bemüht sich in erster Linie um die Fortbildung und Qualifizierung ihrer Mitglieder sowie der Angehörigen der rechtsanwendenden Berufe (Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Juristen in Justiz und Verwaltung).

Die Kurse, Seminare, Tagungen und anderen Veranstaltungen der BOER sind auf das öffentliche Recht spezialisiert, um auf diesem Feld besonders qualifiziert arbeiten zu können.BOER Bundesgeschäftsstelle, Berlin FriedrichstraßeInnerhalb des öffentlichen Rechts nimmt sich die Bundesvereinigung aller Regelungsbereiche an. Beispielhaft seien das Prozessrecht, das Umweltrecht, das Gewerberecht, das Bauplanungsrecht, das Kommunalabgabenrecht, das Personalrecht, das Vergaberecht, das Hochschulrecht, das Subventionsrecht, das europäische Abfallbeseitigungsrecht, das Ausländerrecht oder das Wahlrecht genannt.

Es wird Wert darauf gelegt, für die Seminare und Tagungen aktuelle Themen in den Vordergrund zu stellen, die übergreifend unter Beachtung von erkennbaren Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung am juristischen Arbeitsplatz besonderes Gewicht haben.

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Seminare und Veranstaltungen für Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater sowie die Angehörigen der rechtsanwendenden Berufe aus Justiz und Verwaltung.

Die Bundesvereinigung Öffentliches Recht – BÖR – hat ihren Schwerpunkt in der Fortbildung und permanenten Qualifizierung ihrer Mitglieder sowie der Angehörigen aller Berufszweige, in denen es auf den Umgang mit Rechtsnormen ankommt („rechtsanwendende Professionen") - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater, Juristen in Justiz und Verwaltung.

 

Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern von Weiterbildungen auf dem Gebiet des Rechts und seiner Umsetzung und Anwendung sind die Seminare, Tagungen und Veranstaltungen der BÖR jedoch durch die 3 Merkmale „interprofessionell", interdisziplinär" und „international" geprägt.

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Deutscher KrankenhausRechtsTag DKRT

Deutscher Krankenhaus Rechtstag DKRTDie Gesellschaft Deutscher KrankenhausRechtsTag GbR ist eine "Tochterorganisation" der Bundesvereinigung Öffentliches Recht, Berlin. Diese Vereinigung wird vor allem von Fachanwälten
für Verwaltungsrecht, Juristen verschiedener Berufszweige aus sieben europäischen Ländern, einigen Sachverständigen und von Körperschaften des öffentlichen Rechts getragen.

 

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Sie suchen Spezialisten für den Bereich Öffentliches Recht?

OLG KölnIn unserer Anwaltlichen Korrespondenzliste finden Sie kompetente und erfahrene Juristen (Rechtsanwälte, Fachanwälte) in Ihrer Nähe, die Ihnen bei Fragen
z.B. zum Verwaltungsrecht, Baurecht, Umweltrecht, Energierecht, Beamtenrecht, Medizinrecht oder in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts weiterhelfen können.

 

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Prozessbarometer

Uhr am Gerichtsgebäude in BremenAn vielen deutschen Gerichten dauern Verfahren heute unverhältnismäßig lange.

 

Prozessbarometer.de ist eine Initiative der BOER, um Betroffenen und ihren Anwälten ein Forum zu bieten, die immer häufiger zu registrierenden unakzeptablen Verzögerungen bei Gerichtsprozessen mit öffentlicher Beteiligung zu beanstanden und zu veröffentlichen.

 

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Werden Sie Mitglied in der Bundesvereinigung Öffentliches Recht

BÖR BierdeckelDie Bundesvereinigung Öffentliches Recht ist ein Forum für alle in besonderem Maße mit dem öffentlichen Recht befassten Personen.
Zu den Mitgliedern zählen bisher hauptsächlich Juristen aus sieben europäischen Staaten (Rechtsanwälte, Fachanwälte, Richter, Verwaltungsangehörige, Dozenten und Politiker). Darüber hinaus haben sich eine Reihe von Sachverständigen wie z.B. Betriebswirte, Ärzte, Chemiker und Wirtschaftsprüfer in der BÖR engagiert, die für die inhaltlich-fachliche Zusammenarbeit unverzichtbar sind.

 

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Aktuelle Seminare

Beweisantragsrecht im Verwaltungsprozess: Richtige Antragstellung, Ablehnungsgründe, Reaktion des Rechtsanwalts, Vermeidung von Fehlerquellen
Beginn: 21.05.2012, 09:30
Ende: 21.05.2012, 17:00
Ort: Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstr. 30, 10117 Berlin
(Referent: RA (FAVerwR) Dr. Hans-Peter Vierhaus) Das Beweisrecht ist zentrale Materie jedweden Prozessrechts. Eine große praktische Bedeutung hat es zum Beispiel im Ausländer- und Asylrecht. Eine wichtige Rolle spielt das Beweisrecht beispielsweise auch im Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Bau-, Umwelt- und Technikrecht. Neben dem Stellen des Klageantrages ist das Stellen von Beweisanträgen die zentrale Gestaltungsmöglichkeit der klagenden Partei im Verwaltungsprozess. Allerdings: Beweisanträge sind fehleranfällig, und zwar gleichermaßen für Rechtsanwälte und Richter. Gleichwohl kann auf sie nicht verzichtet werden. Beweisanträge dienen vielerlei Zwecken, allen voran der Information der Betei-ligten über den Stand der gerichtlichen Meinungsbildung und dem Offenhalten von Verfahrensrügen. Umso wichtiger ist die Kenntnis vom notwendigen „Handwerkszeug“. Die Teilnehmer erhalten u. a. Checklisten zur Antragstellung für Beweisanträge.

Aktuelle Entwicklungen im Rechtsschutz und in der Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben
Beginn: 11.06.2012, 09:30
Ende: 11.06.2012, 17:00
Ort: Berlin, Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt, Jägerstr. 23, 10117 Berlin
(Referent: Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Vors. Richter am OVG Hamburg) Die Konflikte um den Stuttgarter Tiefbahnhof haben die Aufmerksamkeit nicht nur in Fragen einer angemessenene Bürgerbeteiligung in Verwaltungsverfahren gelenkt, sondern auch auf Fragen des Rechtsschutzes und der gerichtlichen Kontrolle. Verbandsklagen spielen dabei eine immer größere Rolle, nicht zuletzt seit der Trianel-Entscheidung des EuGH im Jahre 2011. Das Seminar behandelt die wichtigsten Fragen der Bürgerbeteiligung und der gerichtlichen Kontrolle in Bezug auf Großvorhaben und geht auch auf das Planungsvereinheitlichungsgesetz (PlVereinhG) ein.

Das Recht auf Neugier: Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz
Beginn: 13.06.2012, 09:30
Ende: 13.06.2012, 17:00
Ort: Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstr. 30, 10117 Berlin
(Referent: Dr. Berthold Huber, Richter am VG Frankfurt/M.) In den zurückliegenden Jahren sind in Bund und Ländern Gesetze erlassen worden, die den Bürgerinnen und Bürgern ein voraussetzungsloses, wenn auch nicht unbeschränktes Recht auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewähren. Hierbei handelt es sich für alle Beteiligten um juristisches Neuland. Die Veranstaltung dient dazu, Inhalt und Grenzen der jeweiligen Informationsansprüche aufzuzeigen.

Planung und Denkmal: Lösbare Konflikte - örtliche und überörtliche Planungsebenen, Denkmalpflegeplan, UP, Untersuchungen -
Beginn: 18.06.2012, 09:30
Ende: 18.06.2012, 17:00
Ort: Akademie der Wissenschaften am Genarmenmarkt, Jägerstr. 23, 10117 Berlin
(Referenten: Dr. Dieter Martin und RD Stefan Kraus) Bau- und Bodendenkmäler sind kostbare Güter, für unsere Kultur, für die Gesellschaft und für die Rechtsordnung. Berufen zu ihrer Erhaltung sind neben den Eigentümern die Hoheitsträger; den Planern aller Ebenen vom Einzeldenkmal bis zur Landesplanung kommen die wesentlichen Vorarbeiten zu. Insbesondere die Gemeinden haben es in der Hand, das neue bundesrechtliche Verständnis des Denkmalschutzes mit ihrer Bauleitplanung umzusetzen und ein erhaltungsfreundliches Klima zu schaffen. Der UP kann als der „schlafenden Schönen“ des geltenden Rechts oft eine wichtige Rolle zukommen. Das Seminar soll Sie anregen, den Erhaltungsauftrag in Ihren Bereichen umzusetzen.

Die Beschwerde zum EGMR
Beginn: 11.10.2012, 17:30
Ende: 12.10.2012, 18:30
Ort: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
(Referenten: Prof. Dr. Angelika Nußberger, Richterin am EGMR, Straßburg; Martina Keller, Abteilungsleiterin am EGMR, Straßburg; Susette Schuster, an die Kanzlei des EGMR abgeordnete Richterin, Straßburg; Norbert Paul Engel, Herausgeber der EuGRZ, Kehl am Rhein; RA (FAVerwR) Dr. Hans-Peter Vierhaus, Berlin) Die Rechtsprechung des EGMR setzt zunehmend wichtige Impulse für die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die „Paukenschläge aus Straßburg“ können alle Rechtsmaterien betreffen (Verfahrensrecht bei überlanger Verfahrensdauer, kirchliches Arbeitsrecht, elterliches Sorgerecht unverheirateter Väter, Sicherungsverwahrung etc.). Nationale Rechtsprechung und Anwaltschaft erkennen allmählich, dass es über dem BVerfG noch eine „allerletzte“ Instanz gibt – zwar ohne Kassationsbefugnis, aber mit weitreichender Tragweite. Spätestens seit der Görgülü-Entscheidung des BVerfG steht fest, das die EMRK und die Straßburger Judikate national im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips zu beachten, also nicht eben nur einfaches Recht sind. Das Seminar ermöglicht es der deutschen Anwaltschaft sich an der Quelle und direkt bei der deutschen Richterin am EGMR sowie weiteren Akteuren des Gerichtshofes über das Beschwerdeverfahren zu informieren. Dabei werden sowohl Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde zum EGMR an Hand der neuesten Straßburger Fälle behandelt. Auch innerstaatlich ist die Erkenntnis dieser Materie als Argument im Instanzenzug wichtig. Das Seminar wird abgerundet durch einen Blick in den großen Verhandlungssaal des Gerichtshofes. Die Teilnehmer erhalten ein Skript mit umfangreicher Fallsammlung. Am Abend des ersten Tages besteht Gelegenheit zu einem freiwilligen gemeinsamen Essen mit elsässischer Küche (nicht im Teilnahmepreis enthalten).


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Seminar-Kalender

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